Die beangelbaren Gewässer des SfV-Werra-Hörseleck e.V.
Da die „Schwarz-Angelei“ ( Fischwilderei § 293 StGB )
auch an unseren Vereins-Gewässern immer größere
Außmaße annimmt, führt unser Team von staatlich
lizenzierten Fischerei-Aufsehern 24h-Kontrollen an
sämtlichen unserer Vereins-Gewässer durch!
Vereins-Strecke
„Hörsel“
Vereins-Strecke
„Werra“
Vereins-Teiche
„Schimmelsgrund“
Vereins-Teich
„Werra Toter Arm“
Vereins-Teich
„Kiesgrube“
Mittels Mausklick gelangen Sie zu den einzeleen Gewässern & Infos dazu
Unsere Gewässer