Die beangelbaren Gewässer des SfV-Werra-Hörseleck e.V.
Da die „Schwarz-Angelei“ ( Fischwilderei § 293 StGB ) auch an unseren Vereins-Gewässern immer größere Außmaße annimmt, führt unser Team von staatlich lizenzierten Fischerei-Aufsehern 24h-Kontrollen an sämtlichen unserer Vereins-Gewässer durch!
Achtung!
Vereins-Strecke „Hörsel“
Vereins-Strecke „Werra“
Vereins-Teiche „Schimmelsgrund“
Vereins-Teich „Werra Toter Arm“
Vereins-Teich „Kiesgrube“
Mittels Mausklick gelangen Sie zu den einzeleen Gewässern & Infos dazu
Unsere Gewässer